Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen „KiTa Schnäggehüsli“ besteht ein Verein im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB), Art. 60 ff. mit Sitz in Langnau.
Art. 2 Zweck und Aufgaben
Der Zweck des Vereins ist das Erbringen von Dienstleistungen und Bereitstellen von Angeboten im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung, insbesondere der Betrieb von Kindertagesstätten.
Der Verein kann im Rahmen seines Zwecks mit anderen Institutionen Kooperationen eingehen, sich mit anderen Institutionen zusammenschliessen oder Institutionen mit vergleichbarem Zweck übernehmen.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 3 Organisation / Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- Die Hauptversammlung
- Der Vorstand
- Die Revisionsstelle
Art. 3.1 Hauptversammlung
Art. 3.1.1 Zusammensetzung / Aufgaben
Die Hauptversammlung setzt sich zusammen aus allen anwesenden Mitgliedern des Vereins. Die ordentliche Hauptversammlung wird jährlich im ersten Quartal des Kalenderjahres einberufen.
Ausserordentliche Hauptversammlungen finden statt, wenn der Vorstand diese einberuft oder ein Fünftel der Mitglieder eine solche verlangt. Eine ausserordentliche Hauptversammlung hat spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrags stattzufinden.
Der ordentlichen Hauptversammlung obliegen folgende nicht übertragbaren Aufgaben:
a) Wahl und Abwahl des Vorstandes
b) Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
c) Abnahme des Jahresberichts
d) Genehmigung der Rechnung und des Budgets
e) Beschluss über die Gewinn- und Verlustverwendung
f) Wahl der Revisionsstelle
g) Entscheid über Auslagen, welche die Kompetenz des Vorstandes übersteigen
h) Entscheid über Statutenrevisionen
i) Entscheid über die Auflösung des Vereins
Art. 3.1.2 Einberufung / Anträge von Mitgliedern
Die Hauptversammlung wird mit einer Frist von 30 Kalendertagen schriftlich einberufen. Anträge von Mitgliedern sind bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Versammlungsdatum schriftlich beim Sekretariat einzureichen.
Art. 3.1.3 Stimmrecht
Jedes anwesende Vereinsmitglied hat eine Stimme.
Eine Stellvertretung an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Art. 3.1.4 Beschlussfassung
Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen beschlossen. Ein Beschluss über die Auflösung des Vereins bedarf einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmen.
Art. 3.2 Vorstand
Art. 3.2.1 Zusammensetzung und Aufgaben
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die Mitglieder des Vereins sein müssen. Angestrebt ist eine konstante Besetzung des Vorstands mit vier bis sechs Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er legt eine der Vereinsführung angemessene Organisation fest. Er kann ein Präsidium bestimmen oder den Verein als Gremium führen.
Die Mitglieder des Vorstands sind ehrenamtlich tätig.
Im Vorstand sind die folgenden Ressorts zu vertreten:
a) Finanzen
b) Sekretariat
c) IT
d) Öffentlichkeitsarbeit
e) Behörden
Die Ressorts können durch ein oder mehrere Vorstandsmitglieder abgedeckt werden. Die Übernahme mehrere Ressorts durch ein Vorstandsmitglied ist ebenfalls zulässig. Mindestens ein Vorstandsmitglied soll aus den Reihen der Kita-Eltern Einsitz nehmen.
Die Kita-Leitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
Der Vorstand kann weitere Personen zu den Vorstandssitzungen einladen. Ihnen kommt kein Stimmrecht zu.
Der Vorstand behandelt sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Planung, der Leitung und allen Aufgaben, welche sich aus dem Zweck des Vereins ergeben, die nicht einem anderen Gremium des Vereins vorbehalten sind.
Das Protokoll zu den Vorstandssitzungen wird vom Sekretariat geführt.
Dem Vorstand fallen insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse zu:
a) Organisation des Vereins und der Erlass von Reglementen und Weisungen
b) Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Hauptversammlung
c) Vollzug der Beschlüsse der Hauptversammlung
d) Erstellen der Jahresrechnung und des Jahresberichts zu Handen der Hauptversammlung
e) Vertretung des Vereins nach Aussen
f) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
g) Anstellung und Entlassung der KiTa-Leitung
h) Die Aufsicht über die KiTa-Leitung
i) Genehmigung des Stellenplans
j) Schlichten in Streitfällen zwischen Mitgliedern, Behörden Mitarbeiterinnen und KiTa-Leitung
k) Erstellen eines Pflichtenheftes für die KiTa-Leitung
Art. 3.2.2 Einberufung
Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens einmal im Jahr. Anträge zur Einberufung einer Sitzung können die KiTa-Leitung sowie jedes Vorstandsmitglied stellen.
Die Einladung hat unter Angaben der Traktanden innert angemessener Frist vor der Sitzung schriftlich an die Mitglieder zu erfolgen.
Art. 3.2.3 Stimmrecht
Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
Art. 3.2.4 Beschlussfassung
Bei Stimmengleichheit kommt kein Beschluss zu Stande.
Art. 3.2.5 Wahl / Amtsdauer
Die Vorstandsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt und abgewählt. Eine Amtsdauer beträgt drei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Austritt aus dem Vorstand ist mit einer halbjährigen Kündigungsfrist auf Ende der Amtsdauer anzukündigen.
Art. 3.2.6 finanzielle Kompetenz
Der Vorstand hat die Kompetenz, alle Geschäfte, die dem Zweck des Vereins entsprechen, zu beschliessen. Vorbehalten bleiben einmalige Investition, die den Betrag von CHF 50‘000.- überschreiten. Diese sind vorgängig der Hauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Art. 3.3 Revisionsstelle
Art. 3.3.1 Zusammensetzung / Aufgaben
Die Hauptversammlung wählt mindestens einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche als Revisionsstelle beauftragt wird. Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung und die Bilanz und erstatten hierüber der Hauptversammlung schriftlich Bericht. Die Person(en), welche die Revision durchführen, müssen unabhängig sein. Sie dürfen Mitglieder des Vereins sein aber nicht dem Vorstand angehören. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig.
Art. 3.4 Mitglieder
Art. 3.4.1 Definition / Aufnahme
Mitglieder des Vereins können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden, welche die Ziele und Interessen des Vereins unterstützen wollen.
Bei Familien, die Kinder in der KiTa Schnäggehüsli betreuen lassen, wird gewünscht, dass mindestens ein Elternteil Mitglied des Vereins wird.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstandmittels schriftlicher Beitrittserklärung.
Art. 3.4.2 Mitgliederbeitrag
Alle Mitglieder haben jährlich einen Mitgliederbeitrag zu entrichten,
Die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags wird an der Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands festgelegt.
Art. 3.4.3 Austritt / Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt mit Austritt oder Ausschluss. Ein Mitglied, das seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder sich vereinsschädigend verhält, kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
Art. 3.5 Gönnerinnen und Gönner
Als Gönnerinnen und Gönner gelten natürliche und juristische Personen, welche den Verein finanziell unterstützen möchten, ohne Mitglied zu werden.
Art. 3.6 Betreuungskosten
Die Betreuungskosten sind die Kosten, welche den Eltern auf Basis der geltenden Tarife für die Betreuung und Verpflegung der Kinder in Rechnung gestellt werden.
Der Vorstand erlässt ein Reglement zu den Tarifen.
Art. 4 Finanzen
Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- Beiträge aus Gönnerschaften
- Verrechnete Betreuungskosten
- Zuwendungen von Dritten
Art. 5 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 6 Auflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Hauptversammlung und bedarf einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Im Falle einer Auflösung des Vereins, ist das Vermögen einer allfälligen Nachfolgeorganisation mit gleichem oder ähnlichem Zweck, bei deren Fehlen, der zuständigen Gemeinde, in welcher der Verein seinen Sitz hat, zuzuführen.
Art. 7 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 27.03.2024 genehmigt und in Kraft gesetzt.
Sie ersetzen die Statuten vom 02.05.2016 vollständig.
Langnau, 27.03.2024
Für den Vorstand: Sarah Witschi
Der Sekretär: Thomas Bruderer